Mittwoch, 14. März 2012

Artenschutzrechtliche Beurteilung

Heute kam per Email das Gutachten. Außer ein paar Krokusen, die am Ende des Grundstücks blühen, gibt es kein Vorkommen geschützter Tier und Pflanzenarten. Der Krokusstandort wird durch den Bau auch nicht beeinträchtigt. Somit alles wunderbar!
Nach Rücksprache mit unserem Kundenbetreuer von FingerHaus, werden wir das Gutachten bereits vorab mit dem Landratsamt- Untere Naturschutzbehörde abstimmen. Das verkürzt dann hoffentlich später die Bearbeitungszeit des Bauantrags.

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