Dienstag, 26. Juni 2012

Baulastsicherung - die Zweite

Heute morgen waren wir beim Bürgermeister und haben die Baulast bezüglich des Abwasserkanals zu Gunsten der Stadtverwaltung eingeräumt. Das Ganze war wie erwartet reine Formsache. Einmal hin und unterschreiben.
In diesem Zusammenhang haben wir gleich unsere Fragen bezüglich der dritten Baulastsicherung  klären können. Der Verkauf des Nachbargrundstücks, kam letzte Woche nicht zustande. Die Erben sind im Moment auch nicht wirklich begeistert darüber, eine Baulast auf das Grundstück eintragen zu lassen, da der Verkauf ihres Grundstücks dadurch erschwert werden könnte. Der zukünftige Nachbar müsste zu unserer Garage und somit auch zur Grundstücksgrenze 5 Meter Abstand halten, wenn er dort was hinstellen möchte. Das Ganze ist deshalb notwendig da der Schuppen eine Länge von 8 Meter und die geplante Garage eine Länge von 9 Meter hat. Insgesamt also 17 Meter entlang der Grundstücksgrenzen bebaut sind.
Kämen wir unter die 15 m Länge (also 14,99 m) bräuchten wir keine Baulastsicherung. Dafür müssten wir den Schuppen oder die Garage um 2 Meter kürzen. Den Schuppen wollen wir auf keinen Fall verkleinern oder abreißen, da er unter Bestandsschutz steht und man die Größe heut zu Tage nicht mehr genehmigt bekommen würde. Bliebe also nur die Variante die Garage auf knapp 7 Meter Länge zu kürzen. Dies wiederum würde bedeuten neue Pläne und Zeichnungen fürs Landratsamt bei FingerHaus anfordern.
Der Bürgermeister versprach sich nochmal Gedanken zu machen und Rücksprache mit dem Landratsamt zu halten und sich dann bei uns zu melden.
Keine zwei Stunden später rief die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung an, sie hat mit dem Landratsamt folgende weitere zwei Möglichkeiten ausgearbeitet:

1. Die Besitzerin des Grundstücks an die der Schuppen lehnt räumt uns eine Baulast ein (dann bräuchten wir keine von der Erbengemeinschaft).
2. Wir verkürzen die Garage und reichen neue Zeichnungen/Pläne ein.

Das Gebäude auf dem anderen Nachbarsgrundstück ist ein altes stillgelegtes Gasthaus mit großem Garten. Der Schuppen gehörte früher mal mit zu dem Gasthaus. Da hintendran ein riesiger Garten ist, besteht nun Hoffnung das die Besitzerin (die in einem anderen Ort wohnt) keine Einwände gegen eine Baulast hat. Sie ist jeden zweiten Tag um nach dem Rechten zu sehen. Mein Mann möchte sie morgen vormittag anrufen und mal nachfragen wie sie dazu steht.
Wenn diese Variante auch nicht klappt, dann bleibt uns nichts anderes übrig als die Garage zu verkürzen.
Es bleibt also spannend!

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